04. Wird es in Hamburg zukünftig zwei Ausbildungszuschläge geben?
Das neue Finanzierungsverfahren nach Pflegeberufegesetz (PflBG) und Finanzierungsverordnung (PflAFinV) gilt für alle Auszubildenden im neuen Pflegeberuf mit dem Abschluss zur „Pflegefach/-frau/-mann“, die nach Inkrafttreten des Gesetzes am 01. Januar 2020 mit ihrer Ausbildung beginnen. Die bis zu diesem Zeitpunkt bereits begonnenen Ausbildungen zur „Gesundheits- und Krankenpflege“ und „Gesundheits- und Kinderkrankenpflege“ nach Krankenpflegegesetz, sowie zur „Altenpflege“ […]
03. Welche Auszubildenden sind im neuen Finanzierungsverfahren zu melden?
Das neue Finanzierungsverfahren nach Pflegeberufegesetz (PflBG) und Finanzierungsverordnung (PflAFinV) gilt für alle Auszubildenden im neuen Pflegeberuf mit dem Abschluss zur „Pflegefach/-frau/-mann“, die nach Inkrafttreten des Gesetzes am 01. Januar 2020 mit ihrer Ausbildung beginnen. Die bis zu diesem Zeitpunkt bereits begonnenen Ausbildungen zur „Gesundheits- und Krankenpflege“ und „Gesundheits- und Kinderkrankenpflege“ nach Krankenpflegegesetz, sowie zur „Altenpflege“ […]
02. Welche Einrichtungen müssen Daten melden?
Zur Teilnahme am Ausgleichsverfahren sind alle zur Versorgung nach § 108 Sozialgesetzbuch V zugelassenen Krankenhäuser und alle zur Versorgung nach § 71 und 72 Sozialgesetzbuch XI zugelassenen ambulanten und (teil-)stationären Pflegeeinrichtungen verpflichtet.
01. Bis wann müssen die Daten gesammelt werden?
Die Meldefrist im Finanzierungsverfahren für die neue Pflegeausbildung für alle Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Pflegeschulen endet am 15. Juni jeden Jahres, erstmals am 15. Juni 2019
Verordnung zur Sicherung der Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen während einer epidemischen Lage nationaler Tragweite
Am 10. Juni 2020 hat das Bundesministerium für Gesundheit die Verordnung zur Sicherung der Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen während einer epidemischen Lage nationaler Tragweite erlassen und damit die Rahmenbedingungen für den Start der Ausbildungen in der aktuellen Covid-19-Situation geregelt. Den Verordnungstext finden Sie hier2020-06-10-VO_Ausbildungssicherung
§ 7 des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes
Auf der Grundlage von § 7 des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes (HmbAGPflBG) vom 06. Juni 2019 hat der Senat am 21. Dezember 2021 mit der Verordnung zur Durchführung der praktischen Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz (PflBGPraktAusbV) ergänzende Bestimmungen zur Durchführung der praktischen Pflegeausbildung nach Pflegeberufegesetz (PflBG) und Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) verordnet. Veröffentlicht ist diese Verordnung […]
Umlagebescheide für die Krankenhäuser stehen bereit
Die Umlagebescheide für das Kalenderjahr 2024 sind fertiggestellt und stehen den Krankenhäusern in ihren jeweiligen Online-Accounts zum Download bereit.
Finanzierungsbedarf für 2024 ist festgesetzt
Der Gesamtfinanzierungsbedarf gemäß § 32 Pflegeberufegesetz (PflBG) für den Finanzierungszeitraum vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023 sowie die Anteile der an der Aufbringung beteiligten Einzahler gemäß § 33 Abs.1 PflBG sind festgesetzt und im Amtlichen Anzeiger Nr. 84 vom 27. Oktober 2023 erschienen. Sie finden diesen auf der Internetseite des Amtlichen Anzeigers unter https://www.luewu.de/anzeiger/. Unter dem Menüpunkt „Veröffentlichungen“ auf dieser Internetseite […]
Die neuen Umlagebescheide für den Finanzierungszeitraum 2024 sind da
Die neuen Umlagebescheide für das kommende Kalenderjahr 2024 für die ambulanten, teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen in Hamburg stehen seit Freitag, den 27. Oktober 2023 in den jeweiligen Nutzer-Accounts im Onlineportal zum Download bereit. Entsprechend der zwischen den Vereinigungen der Träger ambulanter und stationärer Einrichtungen, den Landesverbänden der Kranken- und Pflegekassen und der Freien und Hansestadt Hamburg getroffenen Vereinbarung nach § 33 Absatz […]
Meldefrist ist abgelaufen!
Die Meldefrist für die diesjährige Erhebungsperiode ist am 15. bzw. 30. Juni 2023 abgelaufen. Alle Einrichtungen, die ihrer Meldepflicht trotz Verlängerung bis zum 15. Juli 2023 nicht nachgekommen sind, werden an die zuständige Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration gemeldet, die dann die Einleitung von Ordnungsgeldverfahren prüft. Die betroffenen Einrichtungen sollten dennoch schnellstmöglich […]