Nachrichtenarchiv der Ausbildungsumlage – GPA
Wir haben die Umlagebescheide für das Ausbildungsfinanzierungsjahr vom 01. August 2023 bis zum 31. Dezember 2024 heute am 27. Oktober 2023 per E-Mail an die in der Datenbank hinterlegten E-Mail-Adressen verschickt.
Die Gesamthöhe der benötigten Mittel für die Ausbildungsvergütungen der Auszubildenden der Gesundheits- und Pflegeassistenz ist in diesem Jahr auf Grund der prospektiven einmaligen Erhebung der Daten für 1 Jahr und 5 Monate wesentlich höher als bei der letzten Erhebung.
Ab Mitte November 2023 steht Ihnen die neue Datenbank für die Ausbildungsumlage der Gesundheits- und Pflegeassistenz zur Verfügung. Neben den heute versendeten Umlagebescheiden finden Sie dann auch dort alle von Ihnen gemachten Angaben über Ihre Auszubildenden der Gesundheits- und Pflegeassistenz.
Wie gewohnt finden Sie die genauere Berechnung mit den konkreten Zahlen in der Anlage 2 des aktuellen Bescheides auch auf unserer Internetseite (https://www.ausbildungsumlage-altenpflege-hamburg.de/) unter „Downloads“.
Die Zugangsdaten für die Onlineplattform sind versandt!
Am 16. Mai 2023 ist die (neue) Hamburgische GPA-Ausbildungsumlageverordnung (HmbGPA-AUmlVO) über die Durchführung eines Umlageverfahrens zur Finanzierung der Ausbildung in der Gesundheits- und Pflegeassistenz in Kraft getreten. Die neue Verordnung finden Sie hier unter „Downloads – Gesetzliche Grundlagen“.
Mit in Kraft treten der neuen Verordnung starten wir auch die diesjährige Erhebungsphase der Ausbildungsumlage Altenpflege Hamburg für das Ausbildungsfinanzierungsjahr 01.08.2023 bis zum 31.12.2024.
Folgen Sie dem Button „Login Dateneingabe“. Mit den Zugangsdaten aus dem Schreiben vom 25. Mai 2023 gelangen Sie auf die Seite mit der Eingabemaske, geben Sie nun in nur 6 Schritten die Daten für die diesjährige Erhebung ein.
Bitte beachten Sie, dass unser Onlineportal Ihnen nur für den Zeitraum der Datenerfassung zur Verfügung steht, also vom 26. Mai 2023 bis zum 30. Juni 2023. Sie können sich bei noch nicht abgeschlossener Datenmeldung zur Vervollständigung jederzeit wieder anmelden. Sind die Daten jedoch abgeschickt sind digitale Änderungen nicht mehr möglich!
Die Meldefrist für die von Ihnen zu meldenden Daten endet am 30. Juni 2023.
Das von uns angekündigte behördliche Abstimmungsverfahren für die neue Verordnung der Ausbildungsumlage Altenpflege Hamburg wird auf Hochtouren umgesetzt. Die Verordnung ist vom Senat noch nicht erlassen. Sie erhalten das 2. Informationsschreiben mit den weiteren Details, sobald die Verordnung erlassen wurde.
Wir haben am 30. März 2023 allen an der Ausbildungsumlage Altenpflege Hamburg teilnehmenden Einrichtung das 1. Informationsschreiben bezüglich der kommenden Umstrukturierung der Hamburgischen Altenpflegeumlageverordnung zugesandt.
Durch die Einführung der neuen generalistischen Pflegeausbildung werden durch das landesrechtliche Umlageverfahren zukünftig nur noch die Ausbildungsvergütungen für den zweijährigen Ausbildungsberuf zur Gesundheits- und Pflegeassistenz erstattet.
Die Sozialbehörde hat entsprechend eine Änderung der Altenpflegeumlageverordnung vorbereitet und das finale behördliche Abstimmungsverfahren eingeleitet. Der Hamburger Senat wird die novellierte Verordnung voraussichtlich Ende April 2024 beschließen.
Wesentliche Grundlagen und Inhalte der Neufassung:
- Ab dem Jahre 2024 soll das landesrechtliche Umlageverfahren der Ausbildung zur Gesundheits- und Pflegeassistenz von der bereits bestehenden, beliehenen und zuständigen Stelle nach dem PflBG umgesetzt werden – der Ausbildungsfonds Pflege Hamburg GmbH (APH)
- Das landesrechtliche Verfahren wird in seinen Abläufen soweit möglich und sinnvoll an das bundesgesetzliche Verfahren nach dem PflBG angenähert und somit für alle Beteiligten (Pflegebedürftige, Pflegeeinrichtungen, Pflegekassen, Sozialhilfeträger, beliehene Stelle) vereinfacht und übersichtlicher zu gestaltet. Es soll eine möglichst weitgehende Harmonisierung bei Meldedaten, Terminen und Berechnungen hergestellt werden.
Das ausführliche 1. Informationsschreiben finden Sie unter „Downloads – Verfahren“.
Die dort aufgeführten Erläuterungen zur Verordnungs- und Verfahrensveränderung stehen selbstverständlich unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung durch den Hamburger Senat!
Wir haben die Bescheide für das Ausbildungsjahr 2022 / 2023 heute am 16. Dezember 2022 verschickt.
In diesem Jahr ist die Höhe der Ausgleichsmasse, also die Gesamthöhe der benötigten Mittel für die Ausbildungsvergütungen der Altenpflegefachkräfte und die Auszubildenden der Gesundheits- und Pflegeassistenz im Ausbildungsjahr 2022 / 2023 um 41 % geringer als im Vorjahr. Diese Entwicklung ist die Folge der im Januar 2020 gestarteten neuen Pflegeausbildung zur/m Pflegefachfrau / -mann.
In diesem Ausbildungsjahr werden letztmalig Auszubildende der Altenpflegefachkraftausbildung finanziert. Den größten Anteil an der Ausgleichsmasse hat die Ausbildungsvergütung für die Auszubildenden der Gesundheits- und Pflegeassistenz.
Wie gewohnt finden Sie die genauere Berechnung mit den konkreten Zahlen in der Anlage 2 des aktuellen Bescheides auch auf unserer Internetseite (https://www.ausbildungsumlage-altenpflege-hamburg.de/) unter „Downloads“.
Unsere angekündigte Onlineplattform steht für Sie bereit!
Es ist soweit, unsere angekündigte Onlineplattform für eine digitale Dateneingabe steht Ihnen für die diesjährige Erhebungsphase der Ausbildungsumlage Altenpflege Hamburg zur Verfügung.
Sie können uns nun also digital die Daten für das kommende Ausbildungsjahr 2022/2023 sowie für die sogenannte „Spitzabrechnung“ des Ausbildungsjahres 2021/2022 melden.
Folgen Sie dem Button „Login Dateneingabe“. Mit den Zugangsdaten aus dem Schreiben vom 23. Juni 2022 gelangen Sie auf die Seite mit der Eingabemaske, geben Sie nun in nur 7 Schritten die Daten für die diesjährige Erhebung ein.
Bitte beachten Sie, dass unser Onlineportal Ihnen nur für den Zeitraum der Datenerfassung zur Verfügung steht, also vom 23. Juni 2022 bis zum 15. September 2022. Sie können sich bei noch nicht abgeschlossener Datenmeldung zur Vervollständigung jederzeit wieder anmelden. Sind die Daten jedoch abgeschickt sind digitale Änderungen nicht mehr möglich!
Die Meldefrist für die von Ihnen zu meldenden Daten endet am 15. September 2022.
Erinnerung:
Bitte berücksichtigen Sie bei der Meldung der maßgeblichen Umsätze aus dem Kalenderjahr 2021, dass mit Änderung der HmbAltPflUmlVO vom 08.12.2020 auch die Erstattungen nach § 150 Abs. 2 Satz 1 SGB XI umlagerelevant sind, soweit sie zum Ausgleich von Mindereinnahmen infolge des Coronavirus SARS-CoV-2 gewährt wurden.
Für alle Auszubildenden, die ab dem 01. Januar 2020 die neue Pflegeausbildung zur*m Pflegefachfrau*mann begonnen haben, gilt das neue Finanzierungsverfahren nach PflBG, welches von der Ausbildungsfonds Pflege Hamburg GmbH umgesetzt wird. Diese Auszubildenden werden nicht von dem „alten“ Umlageverfahren nach HmbAltPflUmlVO berücksichtigt und dürfen hier nicht gemeldet werden.
Die Ausbildungsvergütungen der Auszubildenden der Gesundheits- und Pflegeassistenz werden weiterhin über das Umlageverfahren nach HmbAltPflUmlVO finanziert.