Ausbildungsfonds Pflege Hamburg GmbH

Für die Freie und Hansestadt Hamburg wird die neu gegründete Ausbildungsfonds Pflege Hamburg GmbH die Umsetzung dieses Finanzierungsverfahrens übernehmen. Sie wird dafür vom Senat mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe „beliehen“.

KONTAKT INFO

Herzlich Willkommen bei der Ausbildungsfonds Pflege Hamburg GmbH

Am 01. Januar 2020 ist das neue Pflegeberufegesetz (PflBG) in Kraft getreten. Es sieht vor, dass ab diesem Zeitpunkt die drei bisher eigenständigen Ausbildungen zur Gesundheits- und Krankenpflege, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und zur Altenpflege zu einem neuen Ausbildungsberuf mit dem Titel Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann zusammengeführt werden.

Bei dieser Reform handelt es sich um die größte Umstrukturierung und Modernisierung im Bereich der Pflegeausbildungen in den letzten fünfzehn Jahren.

Der Bundesgesetzgeber hat beschlossen, dass die Finanzierung der neuen Ausbildung durch ein Ausgleichsverfahren erfolgt. Ziel dieses Verfahrens ist die Sicherung und Schaffung von mehr Ausbildungsplätzen durch eine wettbewerbsneutrale Finanzierung der Ausbildungskosten. Die dafür benötigten Mittel werden durch alle ausbildenden oder nicht ausbildenden Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, durch das Land Hamburg sowie die soziale und private Pflegeversicherung aufgebracht.

Für die Freie und Hansestadt Hamburg übernimmt die eigens dafür gegründete Ausbildungsfonds Pflege Hamburg GmbH die Umsetzung dieses Finanzierungsverfahrens. Sie ist vom Senat mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe „beliehen“ worden.

Auf unserer Internetseite finden Sie die gesetzlichen Grundlagen, Informationen zum Verfahren, Antworten auf häufig gestellte Fragen, allgemeine Informationen zum neuen Ausbildungsberuf und alle nötigen Kontaktdaten, um sich mit dem Team der Ausbildungsfonds Pflege Hamburg GmbH in Verbindung zu setzen. Gerne beantworten wir Ihre noch offen gebliebenen Fragen.

Über den Login-Button gelangen Sie auf die Eingabemaske zur Online-Datenerhebung.

Nachrichten

Die Meldefrist für die diesjährige Erhebungsperiode ist am 15. bzw. 30. Juni 2023 abgelaufen. Alle Einrichtungen, die ihrer Meldepflicht trotz Verlängerung bis zum 15. Juli 2023 nicht nachgekommen sind, werden an die zuständige Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration gemeldet, die dann die Einleitung von Ordnungsgeldverfahren prüft. Die betroffenen Einrichtungen sollten dennoch schnellstmöglich nachmelden, damit die Berechnung auf tatsächlichen Datenmeldungen beruht und nicht auf Schätzungen.

Am 29. Juni 2023 wurden die Pauschalen zu den Ausbildungskosten der Pflegeschulen sowie zu den Kosten der praktischen Ausbildung für die Finanzierungszeiträume 2024 und 2025 in der Freien und Hansestadt Hamburg geeint. Sie finden die Vereinbarungen unter dem Menüpunkt Veröffentlichungen.

Das Online-Portal ist für die neue Erhebungsperiode geöffnet. Ab sofort können Sie die für alle teilnehmenden Einrichtungen vorgeschriebenen Datenmeldungen zur Berechnung des Finanzierungsbedarfes und der Umlagebeträge für den kommenden Finanzierungszeitraum 2024 sowie die vorgesehenen Datenmeldungen zur Abrechnung der Umlagebeträge im abgelaufenen Kalenderjahr 2022 vornehmen. Ausbildende Einrichtungen und Pflegeschulen führen neben der Meldung ihrer für 2024 geplanten Auszubildenden zusätzlich eine Abrechnung der Ausgleichszuweisungen für das Kalenderjahr 2022 durch. Bitte beachten Sie die in der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) normierten Meldefristen und nehmen Ihre Meldungen bis spätestens zum 30. Juni 2023 vor.

Die Ausbildungszuschläge nach PflBG für die stationären Pflegeeinrichtungen im Finanzierungszeitraum 2023 stehen fest. Sie finden sie unter dem Menüpunkt Veröffentlichungen.

Wir informieren über...

  • Auf der Grundlage von § 7 des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes (HmbAGPflBG) vom 06. Juni 2019 hat der Senat am 21. Dezember 2021 mit der Verordnung zur Durchführung der praktischen Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz (PflBGPraktAusbV) ergänzende Bestimmungen zur Durchführung der praktischen Pflegeausbildung nach Pflegeberufegesetz (PflBG) und Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) verordnet. Veröffentlicht ist diese Verordnung im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt HmbGVBl. 2021 Nr. 83, S. 948. Den Verordnungstext finden Sie hier:
     Verordnung zur Durchführung der praktischen Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufesetz
  • Am 10. Juni 2020 hat das Bundesministerium für Gesundheit die Verordnung zur Sicherung der Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen während einer epidemischen Lage nationaler Tragweite erlassen und damit die Rahmenbedingungen für den Start der Ausbildungen in der aktuellen Covid-19-Situation geregelt. Den Verordnungstext finden Sie hier:  Verordnung zur Ausbildungssicherung während einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
  • Am 09. August 2019 wurde vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates in § 10 des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) eine Änderung des § 27 Abs. 2 PflBG beschlossen. Diese betrifft die Anrechnung der neuen Auszubildenden nach PflBG auf die Stellen voll ausgebildeter Pflegefachkräfte. Den Gesetzestext finden Sie hier:
     Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
  • Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz hat von der im Pflegeberufegesetz verankerten Möglichkeit der Bestimmung und Beleihung einer zuständigen Stelle für die Organisation und Verwaltung des Ausbildungsfonds Gebrauch gemacht und der von der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft (HKG) und der Hamburgischen Pflegegesellschaft (HPG) gemeinsam gegründeten "Ausbildungsfonds Pflege Hamburg GmbH" die Organisation und Verwaltung des Ausbildungsfonds übertragen. Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat dem am 11. Juni 2019 zugestimmt.

     Beleihung durch die Freie und Hansestadt Hamburg
  • Auf der Grundlage von § 7 des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes (HmbAGPflBG) vom 06. Juni 2019 hat der Senat am 11. Juni 2019 mit der Hamburgischen Verordnung über die Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierung (HmbPflAFinVO) ergänzende Bestimmungen zur Umsetzung des Finanzierungsverfahrens für die neue Pflegeausbildung nach Pflegeberufegesetz (PflBG) und Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) verordnet. Veröffentlicht sind diese im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt HmbGVBl. Nr. 20, S. 189. Den Verordnungstext finden Sie hier:
     Hamburgische Verordnung über die Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierung
  • Am 06. Juni 2019 hat die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg das Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes (HmbAGPflBG) beschlossen. Veröffentlicht ist dieses Gesetz im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt (HmbGVBl. 2019, S. 174). Den Gesetzestext finden Sie hier:
     Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes
  • Am 02. Oktober 2018 wurde vom Bundesrat die Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) beschlossen. Diese Verordnung regelt die Einzelheiten der Finanzierung der neuen Pflegeausbildung, u. a. die Mitteilungspflichten, Melde- und Festsetzungstermine sowie Regelungen zum Zahlungsverkehr. Den Verordnungstext finden Sie hier:
     Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV)
  • Am 02. Oktober 2018 haben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Gesundheit gemeinsam die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung - PflAPrV verordnet. Sie regelt die Einzelheiten zur Durchführung der Ausbildung und Bestimmungen für die staatliche Prüfung. Den Verordnungstext finden Sie hier:

     Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe
  • Im Juli 2017 wurde vom Bundestag das Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) beschlossen. Dieses Gesetz regelt die Zusammenführung der drei bisher eigenständigen Ausbildungen zur Gesundheits- und Krankenpflege, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und zur Altenpflege zu einem neuen Ausbildungsberuf mit dem künftigen Abschluss zur Pflegefachfrau- bzw. –mann. Neben inhaltlichen Regelungen zu Rahmenbedingungen und Aufbau der Ausbildung sind im Pflegeberufereformgesetz auch bereits viele Festlegungen zur Finanzierung der neuen Pflegeausbildung getroffen worden. Den Gesetzestext finden Sie hier:
     Gesetz zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz PflBRefG)

Das Umlageverfahren zur Finanzierung der neuen Pflegeausbildung beruht in den Grundzügen darauf, dass alle Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, das jeweilige Bundesland und die Pflegeversicherung in einen Ausgleichsfonds einzahlen. Ausbildende Einrichtungen und Pflegeschulen erhalten aus diesem Fonds dann ihre Kosten für die Ausbildung im neuen Pflegeberuf erstattet. Die einzahlenden Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen wiederum legen ihre Umlagebeträge auf die jeweiligen Kostenträger um. 

  • Zur Erläuterung des Verfahrens zur Finanzierung der neuen Pflegeausbildung nach Pflegeberufegesetz und Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung finden Sie hier eine Präsentation zum Download.  Finanzierungsverfahren für die neue Pflegeausbildung (Präsentation)
  • Für die Umsetzung des Finanzierungsverfahrens und für die vorgeschriebenen Meldungen an die Landesstatistikämter ist es erforderlich, personenbezogene Daten von Auszubildenden bzw. Schüler*innen zu verarbeiten. Zur Aufklärung über den Umfang und die Art der Datenerhebung und -verarbeitung, sowie über die Auskunfts-, Beschwerde- und Widerspruchsrechte der Betroffenen finden Sie hier eine Information zum Datenschutz.  Information für Auszubildende zur Datenverarbeitung
Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV) – Drucksache vom 01. August 2018 – können Sie sich hier ansehen. Sie regelt die Mindestanforderungen an die Ausbildung zur Pflegefachfrau- bzw. –mann, Näheres zu Kooperationsvereinbarungen, Inhalte und Verfahren der staatlichen Prüfung, Bestimmungen für die Anerkennung von Ausbildungen aus anderen Ländern der Europäischen Union etc.

Wie können wir Ihnen helfen?

Die häufigsten Fragen

Die Meldefrist im Finanzierungsverfahren für die neue Pflegeausbildung für alle Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Pflegeschulen endet am 15. Juni jeden Jahres, erstmals am 15. Juni 2019.

Zur Teilnahme am Ausgleichsverfahren sind alle zur Versorgung nach § 108 Sozialgesetzbuch V zugelassenen Krankenhäuser und alle zur Versorgung nach § 71 und 72 Sozialgesetzbuch XI zugelassenen ambulanten und (teil-)stationären Pflegeeinrichtungen verpflichtet.

Das neue Finanzierungsverfahren nach Pflegeberufegesetz (PflBG) und Finanzierungsverordnung (PflAFinV) gilt für alle Auszubildenden im neuen Pflegeberuf mit dem Abschluss zur „Pflegefach/-frau/-mann“, die nach Inkrafttreten des Gesetzes am 01. Januar 2020 mit ihrer Ausbildung beginnen. Die bis zu diesem Zeitpunkt bereits begonnenen Ausbildungen zur „Gesundheits- und Krankenpflege“ und „Gesundheits- und Kinderkrankenpflege“ nach Krankenpflegegesetz, sowie zur „Altenpflege“ nach Altenpflegegesetz (AltPflG) werden nicht über das neue Verfahren finanziert. Für diese Auszubildenden bleibt es bei den bisherigen Finanzierungsverfahren nach Hamburgischer Ausbildungszuschlagsverordnung bzw. Hamburgischer Altenpflegeumlageverordnung (HmbAltPflUmlVO).

Ebenfalls nicht berührt vom neuen Finanzierungsverfahren sind die Ausbildungen im Assistenzberuf „Gesundheits- und Pflegeassistenz“, sowie im Krankenhausbereich die Ausbildungen zur Ergotherapie, Diätassistenz, Hebamme, Krankengymnastik, Physiotherapie, Laboratoriumsassistenz, Radiologieassistenz, Orthoptik, Logopädie und zur medizinisch-technischen Assistenz für Funktionsdiagnostik.

Ja, es wird ab 2020 zwei Ausbildungszuschläge geben, da das neue Finanzierungsverfahren ausschließlich für den neuen Pflegeberuf gilt. Das bedeutet, dass nur die neu beginnenden Auszubildenden im ersten Ausbildungsjahr des neuen Ausbildungsberufes über den Zuschlag aus dem Ausbildungsfonds Pflege Hamburg finanziert werden. Die Auszubildenden, die bereits begonnen haben und sich im zweiten oder dritten Jahr ihrer Ausbildung zur Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege oder zur Altenpflege befinden, werden weiter über die bereits bestehenden Verfahren nach der Ausbildungszuschlagsverordnung oder der Hamburgischen Altenpflegeumlageverordnung (HmbAltPflUmlVO) finanziert. Darüber hinaus werden auch die Ausbildungen zur Gesundheits- und Pflegeassistenz weiterhin über das bisherige Verfahren nach der HmbAltPflUmlVo finanziert.

Die Finanzierung der Ausbildung zur Gesundheits- und Pflegeassistenz läuft wie gewohnt weiter über das Umlageverfahren nach der HmbAltPflUmlVO. Als ausbildende Einrichtungen melden Sie daher weiterhin wie in den letzten Jahren Ihre Auszubildenden zur/zum GPA entsprechend der geregelten Meldefristen an die Abteilung Ausbildungsumlage bei der Hamburgischen Pflegegesellschaft e. V.

Das neue Verfahren zur Datenerhebung wird onlinegestützt sein. Wir benötigen daher in einem ersten Schritt von allen teilnehmenden Einrichtungen die Meldung der juristisch vertretungsberechtigten Personen, die zur Einrichtung eines Nutzer-Accounts berechtigt sind. Über den Login-Button auf dieser Internetseite gelangen Sie auf die Eingabemaske zur Datenerhebung. Dort finden Sie weitere Hilfestellungen zur Dateneingabe.