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Herzlich willkommen beim Finanzierungsverfahren für die Ausbildungen zur Pflegefachkraft nach Pflegeberufegesetz

Am 01. Januar 2020 ist das neue Pflegeberufegesetz (PflBG) in Kraft getreten. Es sieht vor, dass ab diesem Zeitpunkt die drei bisher eigenständigen Ausbildungen zur Gesundheits- und Krankenpflege, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und zur Altenpflege zu einem neuen Ausbildungsberuf mit dem Titel Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann zusammengeführt werden. Bei dieser Reform handelt es sich um die größte Umstrukturierung und Modernisierung im Bereich der Pflegeausbildungen in den letzten fünfzehn Jahren.

Der Bundesgesetzgeber hat beschlossen, dass die Finanzierung der Ausbildung durch ein Ausgleichsverfahren erfolgt. Ziel dieses Verfahrens ist die Sicherung und Schaffung von mehr Ausbildungsplätzen durch eine wettbewerbsneutrale Finanzierung der Kosten der Ausbildung.

Das Ausgleichsverfahren zur Finanzierung der Pflegeausbildung beruht in den Grundzügen darauf, dass alle Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, das jeweilige Bundesland und die Pflegeversicherung in einen Ausgleichsfonds einzahlen. Ausbildende Einrichtungen und Pflegeschulen erhalten aus diesem Fonds dann ihre Kosten für die Ausbildung im neuen Pflegeberuf erstattet. Die einzahlenden Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen wiederum legen ihre Umlagebeträge auf die jeweiligen Kostenträger um. 

Auf unserer Internetseite finden Sie die gesetzlichen Grundlagen, Informationen zum Verfahren und allgemeine Informationen zum Ausbildungsberuf.

Das Team der Ausbildungsfonds Pflege Hamburg gGmbH ist täglich von Mo. bis Fr. von 9:00 bis 15:00 Uhr telefonisch für Sie erreichbar.

Über den Button „Login Ausbildung zur Pflegefachkraft“ gelangen Sie auf die Eingabemaske zur Online-Datenerhebung.

Nachrichten      
NEUE ERHEBUNGSPERIODE – Online-Portal ist geöffnet!
15 April 2026

Ab sofort können Sie die für alle Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser mit Betriebssitz in der Freien und Hansestadt Hamburg vorgeschriebenen Datenmeldungen zur Berechnung des Finanzierungsbedarfes und der Umlagebeträge für den kommenden Finanzierungszeitraum 2027 sowie zur Abrechnung der Umlagebeträge für das abgelaufene Kalenderjahr 2025 vornehmen.

Ausbildende Einrichtungen und Pflegeschulen haben neben der Meldung und Aktualisierung ihrer für 2027 geplanten Auszubildenden und ggf. Studierenden zusätzlich eine Abrechnung der Ausgleichszuweisungen für das Kalenderjahr 2025 vorzunehmen.

Bitte beachten Sie die in der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) normierten Meldefristen und nehmen Ihre Meldungen bis spätestens zum 15. bzw. 30. Juni 2026 vor.

Neue Bescheide für 2026 und Abrechnungen für 2024 im Kundenportal verfügbar
24 October 2025

Die neuen Umlagebescheide für das kommende Kalenderjahr 2026 für die ambulanten, teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen sowie die Abrechnungsbescheide des Abrechnungszeitraums Kalenderjahr 2024 für alle teilnehmenden Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser und Pflegeschulen stehen ab Freitag, den 24. Oktober 2025 in den jeweiligen Nutzer-Accounts im Onlineportal zum Download bereit. 

Veröffentlichung des Gesamtfinanzierungsbedarf für den Finanzierungszeitraum vom 01. Januar bis 31. Dezember 2026
24 October 2025

Der Gesamtfinanzierungsbedarf gemäß § 32 Pflegeberufegesetz (PflBG) für den Finanzierungszeitraum vom 01. Januar bis 31. Dezember 2026 sowie die Anteile der an der Aufbringung beteiligten Einzahler gemäß § 33 Abs.1 PflBG sind festgesetzt und erscheinen im Amtlichen Anzeiger vom 24. Oktober 2025. Sie finden diesen auf der Internetseite des Amtlichen Anzeigers unter https://www.luewu.de/amtlicher_anzeiger_hamburg/

Unter dem Menüpunkt Veröffentlichungen” auf dieser Internetseite können Sie den Veröffentlichungstext einsehen.

Neue Erhebungsperiode – Datenportal ist geöffnet!
10 April 2025

Das Online-Portal für die neue Erhebungsperiode ist geöffnet!

Ab sofort können Sie die für alle Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser mit Betriebssitz in der Freien und Hansestadt Hamburg vorgeschriebenen Datenmeldungen zur Berechnung des Finanzierungsbedarfes und der Umlagebeträge für den kommenden Finanzierungszeitraum 2026 sowie die vorgesehenen Datenmeldungen zur Abrechnung der Umlagebeträge für das abgelaufene Kalenderjahr 2024 vornehmen.

Ausbildende Einrichtungen und Pflegeschulen haben neben der Meldung ihrer für 2026 geplanten Auszubildenden und ggf. Studierenden zusätzlich eine Abrechnung der Ausgleichszuweisungen für das Kalenderjahr 2024 vorzunehmen.

Bitte beachten Sie die in der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) normierten Meldefristen und nehmen Ihre Meldungen bis spätestens zum 15. bzw. 30. Juni 2025 vor.