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Herzlich willkommen beim Finanzierungsverfahren für die Ausbildungen zur Pflegefachkraft nach Pflegeberufegesetz

Am 01. Januar 2020 ist das neue Pflegeberufegesetz (PflBG) in Kraft getreten. Es sieht vor, dass ab diesem Zeitpunkt die drei bisher eigenständigen Ausbildungen zur Gesundheits- und Krankenpflege, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und zur Altenpflege zu einem neuen Ausbildungsberuf mit dem Titel Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann zusammengeführt werden. Bei dieser Reform handelt es sich um die größte Umstrukturierung und Modernisierung im Bereich der Pflegeausbildungen in den letzten fünfzehn Jahren.

Der Bundesgesetzgeber hat beschlossen, dass die Finanzierung der Ausbildung durch ein Ausgleichsverfahren erfolgt. Ziel dieses Verfahrens ist die Sicherung und Schaffung von mehr Ausbildungsplätzen durch eine wettbewerbsneutrale Finanzierung der Kosten der Ausbildung.

Das Ausgleichsverfahren zur Finanzierung der Pflegeausbildung beruht in den Grundzügen darauf, dass alle Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, das jeweilige Bundesland und die Pflegeversicherung in einen Ausgleichsfonds einzahlen. Ausbildende Einrichtungen und Pflegeschulen erhalten aus diesem Fonds dann ihre Kosten für die Ausbildung im neuen Pflegeberuf erstattet. Die einzahlenden Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen wiederum legen ihre Umlagebeträge auf die jeweiligen Kostenträger um. 

Auf unserer Internetseite finden Sie die gesetzlichen Grundlagen, Informationen zum Verfahren, Antworten auf häufig gestellte Fragen, allgemeine Informationen zum neuen Ausbildungsberuf und alle nötigen Kontaktdaten, um sich mit dem Team der Ausbildungsfonds Pflege Hamburg gGmbH in Verbindung zu setzen. Gerne beantworten wir Ihre noch offen gebliebenen Fragen.

Über den Login-Button gelangen Sie auf die Eingabemaske zur Online-Datenerhebung.

Nachrichten      
Abrechnungsbescheide für den Finanzierungszeitraum 2023 stehen bereit!
29 October 2024

Die Abrechnungsbescheide der Ausgleichszuweisungen und der Umlagebeträge für den Abrechnungszeitraum Kalenderjahr 2023 für die teilnehmenden Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser und Pflegeschulen stehen seit Montag, den 28. Oktober 2024 in den jeweiligen Nutzer-Accounts zum Download bereit.

Umlagebescheide für den Finanzierungszeitraum 2025 sind da!
29 October 2024

Die neuen Umlagebescheide für das kommende Kalenderjahr 2025 für die ambulanten, teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen in Hamburg stehen seit Montag, den 28. Oktober 2024 in den jeweiligen Nutzer-Accounts im Onlineportal zum Download bereit. 

Entsprechend der zwischen den Vereinigungen der Träger ambulanter und stationärer Einrichtungen, den Landesverbänden der Kranken- und Pflegekassen und der Freien und Hansestadt Hamburg getroffenen Vereinbarung nach § 33 Absatz 6 PflBG zur Erhebung von Ausbildungszuschlägen zur Refinanzierung der Umlagebeträge ist der für die ambulanten Pflegeeinrichtungen errechnete landesweit einheitliche Ausbildungszuschlag pro abzurechnendem Punkt unter dem Menüpunkt  “Veröffentlichungen” einzusehen, ebenfalls finden Sie dort den für das kommende Jahr errechneten landesweit einheitlichen Ausbildungszuschlag pro Tag und Platz für die stationären Pflegeeinrichtungen in Hamburg. Bitte denken Sie daran, diese Information an Ihre jeweiligen Abrechnungsstellen weiterzuleiten.

Für die Information der Kundinnen und Kunden ambulanter Pflegedienste, Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen und Tages- oder Nachtpflegegäste in teilstationären Einrichtungen haben wir ein Informationsschreiben über die anstehende Preisänderung verfasst. Sie finden dieses unter dem Menüpunkt “Service”.

Finanzierungsbedarf für 2025 ist festgesetzt
22 October 2024

Der Gesamtfinanzierungsbedarf gemäß § 32 Pflegeberufegesetz (PflBG) für den Finanzierungszeitraum vom 01. Januar bis 31. Dezember 2025 sowie die Anteile der an der Aufbringung beteiligten Einzahler gemäß § 33 Abs.1 PflBG sind festgesetzt und erscheinen im Amtlichen Anzeiger vom 29. Oktober 2024. Sie finden diesen auf der Internetseite des Amtlichen Anzeigers unter https://www.luewu.de/anzeiger/.

Unter dem Menüpunkt  Veröffentlichungen”  auf dieser Internetseite können Sie den Veröffentlichungstext (PDF-Datei 176 KB) einsehen .

Neue Erhebungsperiode – Datenportal ist geöffnet
11 April 2024

Das Online-Portal ist für die neue Erhebungsperiode geöffnet. Ab sofort können Sie die für alle Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser mit Betriebssitz in der Freien und Hansestadt Hamburg vorgeschriebenen Datenmeldungen zur Berechnung des Finanzierungsbedarfes und der Umlagebeträge für den kommenden Finanzierungszeitraum 2025 sowie die vorgesehenen Datenmeldungen zur Abrechnung der Umlagebeträge für das abgelaufenen Kalenderjahr 2023 vornehmen.

Ausbildende Einrichtungen und Pflegeschulen führen neben der Meldung ihrer für 2025 geplanten Auszubildenden zusätzlich eine Abrechnung der Ausgleichszuweisungen für das Kalenderjahr 2023 durch.

Bitte beachten Sie die in der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) normierten Meldefristen und nehmen Ihre Meldungen bis spätestens zum 30. Juni 2024 vor.