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Herzlich willkommen beim Finanzierungsverfahren für die Ausbildung zur Gesundheits- und Pflegeassistenz nach der Hamburgischen GPA-Ausbildungsumlageverordnung

Im April 2013 hat der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg die Einführung eines Umlageverfahrens zur Finanzierung der Ausbildungsvergütung in den Berufen der Altenpflege und der Gesundheits- und Pflegeassistenz beschlossen. Ziel dieses Verfahrens ist die Sicherung und Schaffung von mehr Ausbildungsplätzen durch eine wettbewerbsneutrale Finanzierung der Kosten der Ausbildungsvergütung. Die dafür benötigten Gelder werden von allen Pflegeeinrichtungen mit Betriebssitz in der Freien und Hansestadt Hamburg aufgebracht und von diesen auf ihre Bewohnerinnen und Bewohner, Tagespflegegäste und ambulanten Pflegekunden einheitlich umgelegt. Ausbildende Pflegeeinrichtungen erhalten aus dem Treuhandfonds die Kosten für die Ausbildungsvergütung ihrer Auszubildenden erstattet.

Mit der Durchführung des Verfahrens wurde die Ausbildungsfonds Pflege Hamburg e.V. beauftragt und vom Senat der Freien und Hansestadt Hamburg mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe „beliehen“. 

Die Ausbildungen zur Altenpflegefachkraft nach dem Altenpflegegesetz sind ausgelaufen und durch den generalistischen Ausbildungsberuf zur Pflegefachkraft nach PflBG ersetzt worden, so dass über dieses Verfahren nunmehr ausschließlich die Ausbildungen zur Gesundheits- und Pflegeassistenz nach dem Landesrecht in Hamburg finanziert werden.

Auf unserer Internetseite finden Sie die gesetzlichen Grundlagen, Informationen zum Verfahren, Antworten auf häufig gestellte Fragen, allgemeine Informationen zum Ausbildungsberuf und alle nötigen Kontaktdaten, um sich mit dem Team der Ausbildungsfonds Pflege Hamburg GmbH in Verbindung zu setzen. Gerne beantworten wir Ihre noch offen gebliebenen Fragen.

Über den Login-Button gelangen Sie auf die Eingabemaske zur Online-Datenerhebung.

Ausbildungsberufe in der Pflege

Ausbildung zur Pflegefachkraft

Nähere Informationen zum neuen Pflegeberuf finden Sie hier auf dieser Website bei unserer Abteilung
Ausbildung zur Pflegefachkraft“ (Ausbildungsfonds – APH)

Unter dem Link http://www.hamburg.de/gesundheits-und-pflegeassistenz/ finden Sie Informationen der Hamburger Sozialbehörde  zur Ausbildung zur/zum Gesundheits- und Pflegeassistent/in

Diese Ausbildung vermittelt wichtige Fähigkeiten in den Bereichen der Alten- und Krankenpflege und der Hauswirtschaft.
Der Beruf Gesundheits- und Pflegeassistenz ersetzt seit 2007 in Hamburg die Berufe Altenpflegehilfe und Krankenpflegehilfe. Die Ausbildung eröffnet Frauen und Männern – auch ohne Bildungsabschluss – einen Zugang zu den Gesundheits- und Pflegeberufen und ermöglicht den Erwerb eines weiterführenden Schulabschlusses.(..)

Nachrichten      
Die Bescheide sind versandt!
27 October 2023

Wir haben die Umlagebescheide für das Ausbildungsfinanzierungsjahr vom 01. August 2023 bis zum 31. Dezember 2024 heute am 27. Oktober 2023 per E-Mail an die in der Datenbank hinterlegten E-Mail-Adressen verschickt.

Die Gesamthöhe der benötigten Mittel für die Ausbildungsvergütungen der Auszubildenden der Gesundheits- und Pflegeassistenz ist in diesem Jahr auf Grund der prospektiven einmaligen Erhebung der Daten für 1 Jahr und 5 Monate wesentlich höher als bei der letzten Erhebung.

Ab Mitte November 2023 steht Ihnen die neue Datenbank für die Ausbildungsumlage der Gesundheits- und Pflegeassistenz zur Verfügung. Neben den heute versendeten Umlagebescheiden finden Sie dann auch dort alle von Ihnen gemachten Angaben über Ihre Auszubildenden der Gesundheits- und Pflegeassistenz.

Wie gewohnt finden Sie die genauere Berechnung mit den konkreten Zahlen in der Anlage 2 des aktuellen Bescheides auch auf unserer Internetseite (https://www.ausbildungsumlage-altenpflege-hamburg.de/) unter „Downloads“.

Start der Erhebungsphase 2023
28 April 2023

Die Zugangsdaten für die Onlineplattform sind versandt!

Am 16. Mai 2023 ist die (neue) Hamburgische GPA-Ausbildungsumlageverordnung (HmbGPA-AUmlVO) über die Durchführung eines Umlageverfahrens zur Finanzierung der Ausbildung in der Gesundheits- und Pflegeassistenz in Kraft getreten. Die neue Verordnung finden Sie hier unter „Downloads – Gesetzliche Grundlagen“.

Mit in Kraft treten der neuen Verordnung starten wir auch die diesjährige Erhebungsphase der Ausbildungsumlage Altenpflege Hamburg für das Ausbildungsfinanzierungsjahr 01.08.2023 bis zum 31.12.2024.

Folgen Sie dem Button „Login Dateneingabe“. Mit den Zugangsdaten aus dem Schreiben vom 25. Mai 2023 gelangen Sie auf die Seite mit der Eingabemaske, geben Sie nun in nur 6 Schritten die Daten für die diesjährige Erhebung ein.

Bitte beachten Sie, dass unser Onlineportal Ihnen nur für den Zeitraum der Datenerfassung zur Verfügung steht, also vom 26. Mai 2023 bis zum 30. Juni 2023. Sie können sich bei noch nicht abgeschlossener Datenmeldung zur Vervollständigung jederzeit wieder anmelden. Sind die Daten jedoch abgeschickt sind digitale Änderungen nicht mehr möglich!

Die Meldefrist für die von Ihnen zu meldenden Daten endet am 30. Juni 2023.

Die neue landesrechtliche Verordnung für die Ausbildungsumlage ist noch nicht erlassen!
28 April 2023

Das von uns angekündigte behördliche Abstimmungsverfahren für die neue Verordnung der Ausbildungsumlage Altenpflege Hamburg wird auf Hochtouren umgesetzt. Die Verordnung ist vom Senat noch nicht erlassen. Sie erhalten das 2. Informationsschreiben mit den weiteren Details, sobald die Verordnung erlassen wurde. 

Die Hamburgische Altenpflegeumlage Verordnung wird umstrukturiert!
31 March 2023

Wir haben am 30. März 2023 allen an der Ausbildungsumlage Altenpflege Hamburg teilnehmenden Einrichtung das 1. Informationsschreiben bezüglich der kommenden Umstrukturierung der Hamburgischen Altenpflegeumlageverordnung zugesandt.

Durch die Einführung der neuen generalistischen Pflegeausbildung werden durch das landesrechtliche Umlageverfahren zukünftig nur noch die Ausbildungsvergütungen für den zweijährigen Ausbildungsberuf zur Gesundheits- und Pflegeassistenz erstattet.

Die Sozialbehörde hat entsprechend eine Änderung der Altenpflegeumlageverordnung vorbereitet und das finale behördliche Abstimmungsverfahren eingeleitet. Der Hamburger Senat wird die novellierte Verordnung voraussichtlich Ende April 2024 beschließen.

Wesentliche Grundlagen und Inhalte der Neufassung:

  • Ab dem Jahre 2024 soll das landesrechtliche Umlageverfahren der Ausbildung zur Gesundheits- und Pflegeassistenz von der bereits bestehenden, beliehenen und zuständigen Stelle nach dem PflBG umgesetzt werden – der Ausbildungsfonds Pflege Hamburg GmbH (APH)
  • Das landesrechtliche Verfahren wird in seinen Abläufen soweit möglich und sinnvoll an das bundesgesetzliche Verfahren nach dem PflBG angenähert und somit für alle Beteiligten (Pflegebedürftige, Pflegeeinrichtungen, Pflegekassen, Sozialhilfeträger, beliehene Stelle) vereinfacht und übersichtlicher zu gestaltet. Es soll eine möglichst weitgehende Harmonisierung bei Meldedaten, Terminen und Berechnungen hergestellt werden.

Das ausführliche 1. Informationsschreiben finden Sie unter „Downloads – Verfahren“.

Die dort aufgeführten Erläuterungen zur Verordnungs- und Verfahrensveränderung stehen selbstverständlich unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung durch den Hamburger Senat!