Die Teilnahme am Finanzierungsverfahren für die neue Pflegeausbildung nach Pflegeberufegesetz (PflBG) und Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) ist für alle ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, sowie für alle Krankenhäuser verpflichtend, unabhängig davon, ob die betreffenden Einrichtungen ausbilden oder nicht.