08. Fällt für die Auszubildenden im neuen Pflegeberuf Schulgeld an?
Für die Auszubildenden zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann, die mit ihrer Ausbildung nach dem 01. Januar 2020 beginnen, fällt kein Schulgeld an. Die Pflegeschulen, die den neuen Pflegeberuf ausbilden, werden über den Ausbildungsfonds finanziert.
07. Meine Einrichtung eröffnet erst im Laufe des Jahres. Was muss ich tun?
Einrichtungen, die ihren Betrieb im Laufe des Jahres aufnehmen, sind verpflichtet, dieses der fondsverwaltenden Stelle mitzuteilen. Melden Sie sich daher bitte bei der Ausbildungsfonds Pflege Hamburg GmbH.
06. Wie wird die Datenerfassung künftig erfolgen?
Das neue Verfahren zur Datenerhebung wird onlinegestützt sein. Wir benötigen daher in einem ersten Schritt von allen teilnehmenden Einrichtungen die Meldung der juristisch vertretungsberechtigten Personen, die zur Einrichtung eines Nutzer-Accounts berechtigt sind. Über den Login-Button auf dieser Internetseite gelangen Sie auf die Eingabemaske zur Datenerhebung. Dort finden Sie weitere Hilfestellungen zur Dateneingabe.
05. Wie geht es weiter mit der Finanzierung der Ausbildung zur Gesundheits- und Pflegeassistenz?
Die Finanzierung der Ausbildung zur Gesundheits- und Pflegeassistenz läuft wie gewohnt weiter über das Umlageverfahren nach der HmbAltPflUmlVO. Als ausbildende Einrichtungen melden Sie daher weiterhin wie in den letzten Jahren Ihre Auszubildenden zur/zum GPA entsprechend der geregelten Meldefristen an die Abteilung Ausbildungsumlage bei der Hamburgischen Pflegegesellschaft e. V.