Wir haben am 30. März 2023 allen an der Ausbildungsumlage Altenpflege Hamburg teilnehmenden Einrichtung das 1. Informationsschreiben bezüglich der kommenden Umstrukturierung der Hamburgischen Altenpflegeumlageverordnung zugesandt.

Durch die Einführung der neuen generalistischen Pflegeausbildung werden durch das landesrechtliche Umlageverfahren zukünftig nur noch die Ausbildungsvergütungen für den zweijährigen Ausbildungsberuf zur Gesundheits- und Pflegeassistenz erstattet.

Die Sozialbehörde hat entsprechend eine Änderung der Altenpflegeumlageverordnung vorbereitet und das finale behördliche Abstimmungsverfahren eingeleitet. Der Hamburger Senat wird die novellierte Verordnung voraussichtlich Ende April 2024 beschließen.

Wesentliche Grundlagen und Inhalte der Neufassung:

Das ausführliche 1. Informationsschreiben finden Sie unter „Downloads – Verfahren“.

Die dort aufgeführten Erläuterungen zur Verordnungs- und Verfahrensveränderung stehen selbstverständlich unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung durch den Hamburger Senat!