Wir haben die Umlagebescheide inklusive der Anlagen 1 und 2 für das Ausbildungsfinanzierungsjahr vom 01. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 heute am 30. Oktober 2024 in der Onlinedatenbank in den jeweiligen Nutzeraccounts hinterlegt.

Die Anlage 1 „Festsetzung der Refinanzierungsbeträge für das Kalenderjahr 2025“ und die Anlage 2 „Berechnung der Ausbildungsumlage für das Ausbildungsfinanzierungsjahr 2025“ finden sind auch hier auf der Seite unter dem Menüpunkt „Service“- Umlagebescheide. Diese neuen Refinanzierungsbeträge nach HmbGPA-AUmlVO sind gültig vom 01. Januar bis 31. Dezember 2025.

Einen Vorschlag für ein Schreiben zur Information Ihrer ambulanten Pflegekundinnen und Pflegekunden sowie für Ihre Bewohner*innen und Tages- oder Nachtpflegegäste finden Sie auf der Internetseite unter dem Menüpunkt „Service“ – Kundeninformation.