Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung

Am 09. August 2019 wurde vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates in § 10 des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) eine Änderung des § 27 Abs. 2 PflBG beschlossen. Diese betrifft die Anrechnung der neuen Auszubildenden nach PflBG auf die Stellen voll ausgebildeter Pflegefachkräfte. Den Gesetzestext finden Sie hier: Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung

Beleihung durch die Freie und Hansestadt Hamburg

Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz hat von der im Pflegeberufegesetz verankerten Möglichkeit der Bestimmung und Beleihung einer zuständigen Stelle für die Organisation und Verwaltung des Ausbildungsfonds Gebrauch gemacht und der von der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft (HKG) und der Hamburgischen Pflegegesellschaft (HPG) gemeinsam gegründeten „Ausbildungsfonds Pflege Hamburg GmbH“ die Organisation und Verwaltung des Ausbildungsfonds übertragen. Der […]

Kooperationsverträge in der beruflichen Pflegeausbildung

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat Fachworkshop-Empfehlungen zur Umsetzung in der Praxis für Kooperationsverträge in der beruflichen Pflegeausbildung herausgegeben. Sie können sich die Broschüre aus dem Oktober 2019 hier herunterladen. Kooperationsvertraege-berufliche-Pflegeausbildung.pdf (1.018 KB)

Deutscher Qualifikationsrahmen

Pflegeschulen machen für Zwecke der Landesstatistik Angaben zu den schulischen bzw. beruflichen Vorbildungen der Auszubildenden. Diese sind nach dem Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) acht Niveaus zugeordnet, die sich am Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) orientieren. Sie finden die Liste der zugeordneten Qualifikationen hier zum Download. 2019-08-01-DQR-Liste-der-zugeordneten-Qualifikationen.pdf (1.348 KB)

Hamburgische Verordnung über die Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierung

Auf der Grundlage von § 7 des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes (HmbAGPflBG) vom 06. Juni 2019 hat der Senat am 11. Juni 2019 mit der Hamburgischen Verordnung über die Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierung (HmbPflAFinVO) ergänzende Bestimmungen zur Umsetzung des Finanzierungsverfahrens für die neue Pflegeausbildung nach Pflegeberufegesetz (PflBG) und Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) verordnet. Veröffentlicht sind diese im Hamburgischen Gesetz- und […]