Der Gesamtfinanzierungsbedarf gemäß § 32 Pflegeberufegesetz (PflBG) für den Finanzierungszeitraum vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023 sowie die Anteile der an der Aufbringung beteiligten Einzahler gemäß § 33 Abs.1 PflBG sind festgesetzt und werden in Kürze im Amtlichen Anzeiger erscheinen. Sie finden diesen dann auf der Internetseite des Amtlichen Anzeigers unter https://www.luewu.de/anzeiger/.

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