Der Gesamtfinanzierungsbedarf gemäß § 32 Pflegeberufegesetz (PflBG) für den Finanzierungszeitraum vom 01. Januar bis 31. Dezember 2025 sowie die Anteile der an der Aufbringung beteiligten Einzahler gemäß § 33 Abs.1 PflBG sind festgesetzt und erscheinen im Amtlichen Anzeiger vom 29. Oktober 2024. Sie finden diesen auf der Internetseite des Amtlichen Anzeigers unter https://www.luewu.de/anzeiger/.
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