Der Gesamtfinanzierungsbedarf gemäß § 32 Pflegeberufegesetz (PflBG) für den Finanzierungszeitraum vom 01. Januar bis 31. Dezember 2026 sowie die Anteile der an der Aufbringung beteiligten Einzahler gemäß § 33 Abs.1 PflBG sind festgesetzt und erscheinen im Amtlichen Anzeiger vom 24. Oktober 2025. Sie finden diesen auf der Internetseite des Amtlichen Anzeigers unter https://www.luewu.de/amtlicher_anzeiger_hamburg/

Unter dem Menüpunkt Veröffentlichungen” auf dieser Internetseite können Sie den Veröffentlichungstext einsehen.