Die Angabe der Bankverbindung ist nicht zwingend erforderlich, wenn Sie nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen wollen.
Ausbildungsbetriebe, die mit einem Erstattungsbetrag aus der Ausgleichsmasse rechnen, sollten Ihre Bankverbindung angeben, da die Abteilung Ausbildungsumlage anderenfalls keine Überweisung des Erstattungsbetrages vornehmen kann.