Die Meldefrist für die diesjährige Erhebungsperiode ist am 15. bzw. 30. Juni 2023 abgelaufen. Alle Einrichtungen, die ihrer Meldepflicht trotz Verlängerung bis zum 15. Juli 2023 nicht nachgekommen sind, werden an die zuständige Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration gemeldet, die dann die Einleitung von Ordnungsgeldverfahren prüft. Die betroffenen Einrichtungen sollten dennoch schnellstmöglich nachmelden, damit die Berechnung auf tatsächlichen Datenmeldungen beruht und nicht auf Schätzungen.