Das Online-Portal ist für die neue Erhebungsperiode geöffnet. Ab sofort können Sie die für alle teilnehmenden Einrichtungen vorgeschriebenen Datenmeldungen zur Berechnung des Finanzierungsbedarfes und der Umlagebeträge für den kommenden Finanzierungszeitraum 2024 sowie die vorgesehenen Datenmeldungen zur Abrechnung der Umlagebeträge im abgelaufenen Kalenderjahr 2022 vornehmen. Ausbildende Einrichtungen und Pflegeschulen führen neben der Meldung ihrer für 2024 geplanten Auszubildenden zusätzlich eine Abrechnung der Ausgleichszuweisungen für das Kalenderjahr 2022 durch. Bitte beachten Sie die in der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) normierten Meldefristen und nehmen Ihre Meldungen bis spätestens zum 30. Juni 2023 vor.