Ab sofort können Sie die für alle Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser mit Betriebssitz in der Freien und Hansestadt Hamburg vorgeschriebenen Datenmeldungen zur Berechnung des Finanzierungsbedarfes und der Umlagebeträge für den kommenden Finanzierungszeitraum 2027 sowie zur Abrechnung der Umlagebeträge für das abgelaufene Kalenderjahr 2025 vornehmen.

Ausbildende Einrichtungen und Pflegeschulen haben neben der Meldung und Aktualisierung ihrer für 2027 geplanten Auszubildenden und ggf. Studierenden zusätzlich eine Abrechnung der Ausgleichszuweisungen für das Kalenderjahr 2025 vorzunehmen.

Bitte beachten Sie die in der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) normierten Meldefristen und nehmen Ihre Meldungen bis spätestens zum 15. bzw. 30. Juni 2026 vor.