Nachrichtenarchiv des Ausbildungsfonds (APH)
Das Online-Portal ist für die neue Erhebungsperiode geöffnet. Ab sofort können Sie die für alle Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser mit Betriebssitz in der Freien und Hansestadt Hamburg vorgeschriebenen Datenmeldungen zur Berechnung des Finanzierungsbedarfes und der Umlagebeträge für den kommenden Finanzierungszeitraum 2025 sowie die vorgesehenen Datenmeldungen zur Abrechnung der Umlagebeträge für das abgelaufenen Kalenderjahr 2023 vornehmen.
Ausbildende Einrichtungen und Pflegeschulen führen neben der Meldung ihrer für 2025 geplanten Auszubildenden zusätzlich eine Abrechnung der Ausgleichszuweisungen für das Kalenderjahr 2023 durch.
Bitte beachten Sie die in der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) normierten Meldefristen und nehmen Ihre Meldungen bis spätestens zum 30. Juni 2024 vor.
Die Umlagebescheide für das Kalenderjahr 2024 sind fertiggestellt und stehen den Krankenhäusern in ihren jeweiligen Online-Accounts zum Download bereit.
Der Gesamtfinanzierungsbedarf gemäß § 32 Pflegeberufegesetz (PflBG) für den Finanzierungszeitraum vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023 sowie die Anteile der an der Aufbringung beteiligten Einzahler gemäß § 33 Abs.1 PflBG sind festgesetzt und im Amtlichen Anzeiger Nr. 84 vom 27. Oktober 2023 erschienen. Sie finden diesen auf der Internetseite des Amtlichen Anzeigers unter https://www.luewu.de/anzeiger/.
Unter dem Menüpunkt “Veröffentlichungen” auf dieser Internetseite können Sie den Veröffentlichungstext einsehen.
Die neuen Umlagebescheide für das kommende Kalenderjahr 2024 für die ambulanten, teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen in Hamburg stehen seit Freitag, den 27. Oktober 2023 in den jeweiligen Nutzer-Accounts im Onlineportal zum Download bereit. Entsprechend der zwischen den Vereinigungen der Träger ambulanter und stationärer Einrichtungen, den Landesverbänden der Kranken- und Pflegekassen und der Freien und Hansestadt Hamburg getroffenen Vereinbarung nach § 33 Absatz 6 PflBG zur Erhebung von Ausbildungszuschlägen zur Refinanzierung der Umlagebeträge ist der für die ambulanten Pflegeeinrichtungen errechnete landesweit einheitliche Ausbildungszuschlag pro abzurechnendem Punkt unter dem Menüpunkt “Veröffentlichungen” einzusehen. Für die Information der Kundinnen und Kunden ambulanter Pflegedienste, Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen und Tages- oder Nachtpflegegäste in teilstationären Einrichtungen haben wir ein Informationsschreiben über die anstehende Preisänderung verfasst. Sie finden dieses unter dem Menüpunkt “Service”.
Die Meldefrist für die diesjährige Erhebungsperiode ist am 15. bzw. 30. Juni 2023 abgelaufen. Alle Einrichtungen, die ihrer Meldepflicht trotz Verlängerung bis zum 15. Juli 2023 nicht nachgekommen sind, werden an die zuständige Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration gemeldet, die dann die Einleitung von Ordnungsgeldverfahren prüft. Die betroffenen Einrichtungen sollten dennoch schnellstmöglich nachmelden, damit die Berechnung auf tatsächlichen Datenmeldungen beruht und nicht auf Schätzungen.
Am 29. Juni 2023 wurden die Pauschalen zu den Ausbildungskosten der Pflegeschulen sowie zu den Kosten der praktischen Ausbildung für die Finanzierungszeiträume 2024 und 2025 in der Freien und Hansestadt Hamburg geeint. Sie finden die Vereinbarungen unter dem Menüpunkt Veröffentlichungen.
Das Online-Portal ist für die neue Erhebungsperiode geöffnet. Ab sofort können Sie die für alle teilnehmenden Einrichtungen vorgeschriebenen Datenmeldungen zur Berechnung des Finanzierungsbedarfes und der Umlagebeträge für den kommenden Finanzierungszeitraum 2024 sowie die vorgesehenen Datenmeldungen zur Abrechnung der Umlagebeträge im abgelaufenen Kalenderjahr 2022 vornehmen. Ausbildende Einrichtungen und Pflegeschulen führen neben der Meldung ihrer für 2024 geplanten Auszubildenden zusätzlich eine Abrechnung der Ausgleichszuweisungen für das Kalenderjahr 2022 durch. Bitte beachten Sie die in der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) normierten Meldefristen und nehmen Ihre Meldungen bis spätestens zum 30. Juni 2023 vor.
Die Ausbildungszuschläge nach PflBG für die stationären Pflegeeinrichtungen im Finanzierungszeitraum 2023 stehen fest. Sie finden sie unter dem Menüpunkt Veröffentlichungen.
Die neuen Umlagebescheide für das kommende Kalenderjahr 2023 für die ambulanten, teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen in Hamburg stehen ab sofort in den jeweiligen Nutzer-Accounts im Onlineportal zum Download bereit. Entsprechend der zwischen den Vereinigungen der Träger ambulanter und stationärer Einrichtungen, den Landesverbänden der Kranken- und Pflegekassen und der Freien und Hansestadt Hamburg getroffenen Vereinbarung nach § 33 Absatz 6 PflBG zur Erhebung von Ausbildungszuschlägen zur Refinanzierung der Umlagebeträge ist der für die ambulanten Pflegeeinrichtungen errechnete landesweit einheitliche Ausbildungszuschlag pro abzurechnendem Punkt unter dem Menüpunkt “Veröffentlichungen” einzusehen. Für die Information der Kundinnen und Kunden ambulanter Pflegedienste, Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen und Tages- oder Nachtpflegegäste in teilstationären Einrichtungen haben wir ein Informationsschreiben über die anstehende Preiserhöhung verfasst. Sie finden dieses unter dem Menüpunkt “Service”.
Der Gesamtfinanzierungsbedarf gemäß § 32 Pflegeberufegesetz (PflBG) für den Finanzierungszeitraum vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023 sowie die Anteile der an der Aufbringung beteiligten Einzahler gemäß § 33 Abs.1 PflBG sind festgesetzt und werden in Kürze im Amtlichen Anzeiger erscheinen. Sie finden diesen dann auf der Internetseite des Amtlichen Anzeigers unter https://www.luewu.de/anzeiger/.
Unter dem Menüpunkt “Veröffentlichungen” auf dieser Internetseite können Sie den Veröffentlichungstext bereits einsehen.