Unsere angekündigte Onlineplattform steht für Sie bereit!
Es ist soweit, unsere angekündigte Onlineplattform für eine digitale Dateneingabe steht Ihnen für die diesjährige Erhebungsphase der Ausbildungsumlage Altenpflege Hamburg zur Verfügung.
Sie können uns nun also digital die Daten für das kommende Ausbildungsjahr 2022/2023 sowie für die sogenannte „Spitzabrechnung“ des Ausbildungsjahres 2021/2022 melden.
Folgen Sie dem Button „Login Dateneingabe“. Mit den Zugangsdaten aus dem Schreiben vom 23. Juni 2022 gelangen Sie auf die Seite mit der Eingabemaske, geben Sie nun in nur 7 Schritten die Daten für die diesjährige Erhebung ein.
Bitte beachten Sie, dass unser Onlineportal Ihnen nur für den Zeitraum der Datenerfassung zur Verfügung steht, also vom 23. Juni 2022 bis zum 15. September 2022. Sie können sich bei noch nicht abgeschlossener Datenmeldung zur Vervollständigung jederzeit wieder anmelden. Sind die Daten jedoch abgeschickt sind digitale Änderungen nicht mehr möglich!
Die Meldefrist für die von Ihnen zu meldenden Daten endet am 15. September 2022.
Erinnerung:
Bitte berücksichtigen Sie bei der Meldung der maßgeblichen Umsätze aus dem Kalenderjahr 2021, dass mit Änderung der HmbAltPflUmlVO vom 08.12.2020 auch die Erstattungen nach § 150 Abs. 2 Satz 1 SGB XI umlagerelevant sind, soweit sie zum Ausgleich von Mindereinnahmen infolge des Coronavirus SARS-CoV-2 gewährt wurden.
Für alle Auszubildenden, die ab dem 01. Januar 2020 die neue Pflegeausbildung zur*m Pflegefachfrau*mann begonnen haben, gilt das neue Finanzierungsverfahren nach PflBG, welches von der Ausbildungsfonds Pflege Hamburg GmbH umgesetzt wird. Diese Auszubildenden werden nicht von dem „alten“ Umlageverfahren nach HmbAltPflUmlVO berücksichtigt und dürfen hier nicht gemeldet werden.
Die Ausbildungsvergütungen der Auszubildenden der Gesundheits- und Pflegeassistenz werden weiterhin über das Umlageverfahren nach HmbAltPflUmlVO finanziert.