Gemäß § 4 Abs. 1 HmbGPA-AUmlVO wurde die Ausbildungsfonds Pflege Hamburg gGmbH mit der Durchführung des Ausgleichsverfahrens beauftragt. Die Daten sind nur der Abteilung GPA-Ausbildungsumlage verpflichtend zu melden und werden nicht veröffentlicht. Datenschutzrechtliche Bestimmungen gemäß § 14 Abs. 2 HmbGPA-AUmlVO werden eingehalten.