Häufige Fragen A
Häufige Fragen des Ausbildungsfonds 01. Bis wann müssen die Daten gesammelt werden? Die Meldefrist im Finanzierungsverfahren für die neue Pflegeausbildung für alle Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Pflegeschulen endet am 15. Juni jeden Jahres, erstmals am 15. Juni 2019 02. Welche Einrichtungen müssen Daten melden? Zur Teilnahme am Ausgleichsverfahren sind alle zur Versorgung nach § 108 Sozialgesetzbuch […]
13. Wie rufe ich das Portal zur Eingabe der Daten auf?
Klicken Sie auf den Button „Login Ausbildung zur Pflegefachkraft“ auf der Startseite.
12. Meine Einrichtung schließt in diesem Kalenderjahr. Was soll ich tun?
Sobald Sie wissen, dass Sie den Betrieb Ihrer Einrichtung einstellen, melden Sie sich bitte per E-Mail bei der fondsverwaltenden Stelle und teilen dieses mit. Halten Sie dafür die Bestätigung der federführenden Pflege- bzw. Krankenkasse über die Kündigung des Versorgungsvertrages bereit.
11. Muss ich an der Datenerhebung für die Finanzierung der neuen Pflegeausbildung teilnehmen, obwohl ich bereits am Verfahren nach der Hamburgischen Altenpflegeumlageverordnung teilnehme
Ja. Über das neue Finanzierungsverfahren werden ausschließlich die Auszubildenden zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann finanziert, die mit ihrer Ausbildung nach dem 01. Januar 2020 beginnen. Alle Auszubildenden, die sich bereits in der Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflege, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflege oder zur Altenpflege befinden, werden weiterhin über die Finanzierungsverfahren nach Hamburgischer Ausbildungszuschlagsverordnung bzw. Hamburgischer […]
10. Muss ich an der Datenerhebung für die Finanzierung der neuen Pflegeausbildung teilnehmen,obwohl ich nicht ausbilde?
Die Teilnahme am Finanzierungsverfahren für die neue Pflegeausbildung nach Pflegeberufegesetz (PflBG) und Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) ist für alle ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, sowie für alle Krankenhäuser verpflichtend, unabhängig davon, ob die betreffenden Einrichtungen ausbilden oder nicht.
09. Ich habe für meine Einrichtung keine Zugangsdaten erhalten. Wie kann ich mich anmelden?
Falls das Schreiben der fondsverwaltenden Stelle nicht bei Ihnen eingegangen ist, melden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail bei der fondsverwaltenden Stelle.
08. Fällt für die Auszubildenden im neuen Pflegeberuf Schulgeld an?
Für die Auszubildenden zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann, die mit ihrer Ausbildung nach dem 01. Januar 2020 beginnen, fällt kein Schulgeld an. Die Pflegeschulen, die den neuen Pflegeberuf ausbilden, werden über den Ausbildungsfonds finanziert.
07. Meine Einrichtung eröffnet erst im Laufe des Jahres. Was muss ich tun?
Einrichtungen, die ihren Betrieb im Laufe des Jahres aufnehmen, sind verpflichtet, dieses der fondsverwaltenden Stelle mitzuteilen. Melden Sie sich daher bitte bei der Ausbildungsfonds Pflege Hamburg GmbH.
06. Wie wird die Datenerfassung künftig erfolgen?
Das neue Verfahren zur Datenerhebung wird onlinegestützt sein. Wir benötigen daher in einem ersten Schritt von allen teilnehmenden Einrichtungen die Meldung der juristisch vertretungsberechtigten Personen, die zur Einrichtung eines Nutzer-Accounts berechtigt sind. Über den Login-Button auf dieser Internetseite gelangen Sie auf die Eingabemaske zur Datenerhebung. Dort finden Sie weitere Hilfestellungen zur Dateneingabe.
05. Wie geht es weiter mit der Finanzierung der Ausbildung zur Gesundheits- und Pflegeassistenz?
Die Finanzierung der Ausbildung zur Gesundheits- und Pflegeassistenz läuft wie gewohnt weiter über das Umlageverfahren nach der HmbAltPflUmlVO. Als ausbildende Einrichtungen melden Sie daher weiterhin wie in den letzten Jahren Ihre Auszubildenden zur/zum GPA entsprechend der geregelten Meldefristen an die Abteilung Ausbildungsumlage bei der Hamburgischen Pflegegesellschaft e. V.