Häufige Fragen A

Häufige Fragen des Ausbildungsfonds 01. Bis wann müssen die Daten gesammelt werden? Die Meldefrist im Finanzierungsverfahren für die neue Pflegeausbildung für alle Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Pflegeschulen endet am 15. Juni jeden Jahres, erstmals am 15. Juni 2019 02. Welche Einrichtungen müssen Daten melden? Zur Teilnahme am Ausgleichsverfahren sind alle zur Versorgung nach § 108 Sozialgesetzbuch […]

12. Meine Einrichtung schließt in diesem Kalenderjahr. Was soll ich tun?

Sobald Sie wissen, dass Sie den Betrieb Ihrer Einrichtung einstellen, melden Sie sich bitte per E-Mail bei der fondsverwaltenden Stelle und teilen dieses mit. Halten Sie dafür die Bestätigung der federführenden Pflege- bzw. Krankenkasse über die Kündigung des Versorgungsvertrages bereit.

11. Muss ich an der Datenerhebung für die Finanzierung der neuen Pflegeausbildung teilnehmen, obwohl ich bereits am Verfahren nach der Hamburgischen Altenpflegeumlageverordnung teilnehme

Ja. Über das neue Finanzierungsverfahren werden ausschließlich die Auszubildenden zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann finanziert, die mit ihrer Ausbildung nach dem 01. Januar 2020 beginnen. Alle Auszubildenden, die sich bereits in der Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflege, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflege oder zur Altenpflege befinden, werden weiterhin über die Finanzierungsverfahren nach Hamburgischer Ausbildungszuschlagsverordnung bzw. Hamburgischer […]

06. Wie wird die Datenerfassung künftig erfolgen?

Das neue Verfahren zur Datenerhebung wird onlinegestützt sein. Wir benötigen daher in einem ersten Schritt von allen teilnehmenden Einrichtungen die Meldung der juristisch vertretungsberechtigten Personen, die zur Einrichtung eines Nutzer-Accounts berechtigt sind. Über den Login-Button auf dieser Internetseite gelangen Sie auf die Eingabemaske zur Datenerhebung. Dort finden Sie weitere Hilfestellungen zur Dateneingabe.

05. Wie geht es weiter mit der Finanzierung der Ausbildung zur Gesundheits- und Pflegeassistenz?

Die Finanzierung der Ausbildung zur Gesundheits- und Pflegeassistenz läuft wie gewohnt weiter über das Umlageverfahren nach der HmbAltPflUmlVO. Als ausbildende Einrichtungen melden Sie daher weiterhin wie in den letzten Jahren Ihre Auszubildenden zur/zum GPA entsprechend der geregelten Meldefristen an die Abteilung Ausbildungsumlage bei der Hamburgischen Pflegegesellschaft e. V.