Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Umsetzung des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes – 30.07.2024
Auf Grund von § 2 Absatz 3 Satz 1 und § 7 Nummer 8 des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes vom 6. Juni 2019 (HmbGVBl. S. 174) sowie § 19 Absatz 5 Satz 2 des Hamburgischen Gesundheitsdienstgesetzes vom 18. Juli 2001 (HmbGVBl. S. 201), zuletzt geändert am 17. April 2018 (HmbGVBl. S. 103, 106) […]
Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) – Fassung vom 12.12.2023
Durch das Pflegestudiumstärkungsgesetz vom 12. Dezember 2023 ist es zu zahlreichen Änderungen in der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) vom 02. Juli 2018 gekommen. Sie finden die neue Fassung hier: Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) – Fassung vom 12.12.2023
Pflegeberufegesetz (PflBG) – Fassung vom 12.12.2023
Das am 12. Dezember 2023 beschlossene Pflegestudiumstärkungsgesetz hat zahlreiche Änderungen im Pflegeberufegesetz vom 17. Juli 2017 vorgenommen. Die aktuelle Fassung des Pflegeberufegesetzes (PflBG) finden Sie hier: Pflegeberufegesetz (PflBG) – Fassung vom 12.12.2023
Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) – Fassung 12.12.2023
Mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)hat der Gesetzgeber die Aufnahme von Studierenden in der primärqualifizierenden hochschulischen Pflegeausbildung in das Finanzierungsverfahren nach Pflegeberufegesetz (PflBG) beschlossen. Es soll der Steigerung der Studierendenzahlen dienen, indem die Möglichkeit geschaffen wird, den Studierenden eine Ausbildungsvergütung zu zahlen. Seit dem 01. Januar 2024 können Studierende nun mit einem Träger der praktischen Ausbildung einen […]
Änderung der Verordnung zur Umsetzung des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes – 20.12.2022
Auf Grund von § 2 Absatz 3 Sätze 1 und 3 des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes vom 6. Juni 2019 (HmbGVBl. S. 174) hat der Senat am 20. Dezember 2022 mit der Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Umsetzung des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes ergänzende Bestimmungen verordnet. Veröffentlicht ist diese Verordnung […]
Verordnung zur Durchführung der praktischen Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufesetz
Auf der Grundlage von § 7 des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes (HmbAGPflBG) vom 06. Juni 2019 hat der Senat am 21. Dezember 2021 mit der Verordnung zur Durchführung der praktischen Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz (PflBGPraktAusbV) ergänzende Bestimmungen zur Durchführung der praktischen Pflegeausbildung nach Pflegeberufegesetz (PflBG) und Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) verordnet. Veröffentlicht ist diese Verordnung im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt HmbGVBl. […]
Verordnung zur Umsetzung des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes
Auf der Grundlage von § 5 Satz 2 und § 7 Nummern 8, 10 und 11 des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes (HmbAGPflBG) vom 06. Juni 2019 hat der Senat am 23. Juni 2020 mit der Verordnung zur Umsetzung des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes ergänzende Bestimmungen verordnet. Veröffentlicht ist diese Verordnung im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt HmbGVBl. 2020 Nr. 34, […]
Verordnung zur Ausbildungssicherung während einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
Am 10. Juni 2020 hat das Bundesministerium für Gesundheit die Verordnung zur Sicherung der Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen während einer epidemischen Lage nationaler Tragweite erlassen und damit die Rahmenbedingungen für den Start der Ausbildungen in der aktuellen Covid-19-Situation geregelt. Den Verordnungstext finden Sie hier: Verordnung zur Ausbildungssicherung während einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
Am 09. August 2019 wurde vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates in § 10 des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) eine Änderung des § 27 Abs. 2 PflBG beschlossen. Diese betrifft die Anrechnung der neuen Auszubildenden nach PflBG auf die Stellen voll ausgebildeter Pflegefachkräfte. Den Gesetzestext finden Sie hier: Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
Beleihung durch die Freie und Hansestadt Hamburg
Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz hat von der im Pflegeberufegesetz verankerten Möglichkeit der Bestimmung und Beleihung einer zuständigen Stelle für die Organisation und Verwaltung des Ausbildungsfonds Gebrauch gemacht und der von der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft (HKG) und der Hamburgischen Pflegegesellschaft (HPG) gemeinsam gegründeten „Ausbildungsfonds Pflege Hamburg GmbH“ die Organisation und Verwaltung des Ausbildungsfonds übertragen. Der […]