Hamburgische Verordnung über die Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierung

Auf der Grundlage von § 7 des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes (HmbAGPflBG) vom 06. Juni 2019 hat der Senat am 11. Juni 2019 mit der Hamburgischen Verordnung über die Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierung (HmbPflAFinVO) ergänzende Bestimmungen zur Umsetzung des Finanzierungsverfahrens für die neue Pflegeausbildung nach Pflegeberufegesetz (PflBG) und Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) verordnet. Veröffentlicht sind diese im Hamburgischen Gesetz- und […]

Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes

Am 06. Juni 2019 hat die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg das Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes (HmbAGPflBG) beschlossen. Veröffentlicht ist dieses Gesetz im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt (HmbGVBl. 2019, S. 174). Den Gesetzestext finden Sie hier: Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes

Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV)

Am 02. Oktober 2018 wurde vom Bundesrat die Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) beschlossen. Diese Verordnung regelt die Einzelheiten der Finanzierung der neuen Pflegeausbildung, u. a. die Mitteilungspflichten, Melde- und Festsetzungstermine sowie Regelungen zum Zahlungsverkehr. Den Verordnungstext finden Sie hier Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV)

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe

Am 02. Oktober 2018 haben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Gesundheit gemeinsam die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – PflAPrV verordnet. Sie regelt die Einzelheiten zur Durchführung der Ausbildung und Bestimmungen für die staatliche Prüfung. Den Verordnungstext finden Sie hier: Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe

Gesetz zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz PflBRefG)

Im Juli 2017 wurde vom Bundestag das Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) beschlossen. Dieses Gesetz regelt die Zusammenführung der drei bisher eigenständigen Ausbildungen zur Gesundheits- und Krankenpflege, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und zur Altenpflege zu einem neuen Ausbildungsberuf mit dem künftigen Abschluss zur Pflegefachfrau- bzw. –mann. Neben inhaltlichen Regelungen zu Rahmenbedingungen und Aufbau der Ausbildung sind im Pflegeberufereformgesetz […]