Neue Erhebungsperiode – Datenportal ist geöffnet

Das Online-Portal ist für die neue Erhebungsperiode geöffnet. Ab sofort können Sie die für alle Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser mit Betriebssitz in der Freien und Hansestadt Hamburg vorgeschriebenen Datenmeldungen zur Berechnung des Finanzierungsbedarfes und der Umlagebeträge für den kommenden Finanzierungszeitraum 2025 sowie die vorgesehenen Datenmeldungen zur Abrechnung der Umlagebeträge für das abgelaufenen Kalenderjahr 2023 vornehmen. Ausbildende […]

12. Meine Einrichtung schließt in diesem Kalenderjahr. Was soll ich tun?

Sobald Sie wissen, dass Sie den Betrieb Ihrer Einrichtung einstellen, melden Sie sich bitte per E-Mail bei der fondsverwaltenden Stelle und teilen dieses mit. Halten Sie dafür die Bestätigung der federführenden Pflege- bzw. Krankenkasse über die Kündigung des Versorgungsvertrages bereit.

06. Wie wird die Datenerfassung künftig erfolgen?

Das neue Verfahren zur Datenerhebung wird onlinegestützt sein. Wir benötigen daher in einem ersten Schritt von allen teilnehmenden Einrichtungen die Meldung der juristisch vertretungsberechtigten Personen, die zur Einrichtung eines Nutzer-Accounts berechtigt sind. Über den Login-Button auf dieser Internetseite gelangen Sie auf die Eingabemaske zur Datenerhebung. Dort finden Sie weitere Hilfestellungen zur Dateneingabe.

05. Wie geht es weiter mit der Finanzierung der Ausbildung zur Gesundheits- und Pflegeassistenz?

Die Finanzierung der Ausbildung zur Gesundheits- und Pflegeassistenz läuft wie gewohnt weiter über das Umlageverfahren nach der HmbAltPflUmlVO. Als ausbildende Einrichtungen melden Sie daher weiterhin wie in den letzten Jahren Ihre Auszubildenden zur/zum GPA entsprechend der geregelten Meldefristen an die Abteilung Ausbildungsumlage bei der Hamburgischen Pflegegesellschaft e. V.

04. Wird es in Hamburg zukünftig zwei Ausbildungszuschläge geben?

Das neue Finanzierungsverfahren nach Pflegeberufegesetz (PflBG) und Finanzierungsverordnung (PflAFinV) gilt für alle Auszubildenden im neuen Pflegeberuf mit dem Abschluss zur „Pflegefach/-frau/-mann“, die nach Inkrafttreten des Gesetzes am 01. Januar 2020 mit ihrer Ausbildung beginnen. Die bis zu diesem Zeitpunkt bereits begonnenen Ausbildungen zur „Gesundheits- und Krankenpflege“ und „Gesundheits- und Kinderkrankenpflege“ nach Krankenpflegegesetz, sowie zur „Altenpflege“ […]