Wird die Richtigkeit der gemeldeten Daten überprüft?
Die gemeldeten Daten werden stichprobenartig und anlassbezogen überprüft. Bitte beachten Sie, dass auch die fehlerhafte Meldung von Daten eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße belegt werden kann.
Warum ist die Einhaltung der Meldefrist so wichtig?
Die Einhaltung der Frist ist deshalb so wichtig, weil die gesamte Berechnung des Umlageverfahrens erst dann beginnen kann, wenn alle Datensätze eingegangen sind. Fehlen Datensätze, so müssen die entsprechenden Daten geschätzt werden, damit mit der Berechnung begonnen werden kann. Eine spätere Korrektur von fehlerhaft gemeldeten Daten kann nicht mehr berücksichtigt werden, da dadurch die gesamte […]
Dürfen auch Einrichtungen refinanzieren, die (noch) nicht am Ausgleichsverfahren teilnehmen?
Nein. Der Zuschlag in Euro je abgerechnetem Leistungspunkt (ambulant) bzw. der Tagessatz (teil- und vollstationär und solitäre Kurzzeitpflege) zur Refinanzierung der Umlagebeträge kann nur erhoben werden, wenn die betreffende Einrichtung am Umlageverfahren teilnimmt und einen Bescheid erhalten hat, in dem sie zur Zahlung eines Umlagebetrages herangezogen wird. Bei Neueröffnungen ist dieses in der Regel im […]
Werden die einzuzahlenden Ausgleichsbeträge refinanziert?
Refinanziert werden die Aufwendungen der Pflegeeinrichtungen über Zuschläge auf die Pflegevergütungen und den Pflegebedürftigen bzw. den Pflegekassen und ggf. dem Sozialhilfeträger in Rechnung gestellt. Im ambulanten Bereich erfolgt dieses durch einen landesweit einheitlichen Zuschlag in Euro je abgerechnetem Leistungspunkt in der monatlichen Pflegerechnung. Bei stationären, teilstationären und Einrichtungen der solitären Kurzzeitpflege wird der einzuzahlende Ausgleichsbetrag […]
Wer bezahlt die Verwaltungskostenpauschale?
Die Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 1,5 % der Ausgleichsmasse ist von den Betreibern der Einrichtungen zu tragen und kann nicht als Aufschlag auf den Pflegesatz oder die Vergütungen der Pflegeleistungen umgelegt, bzw. über diese refinanziert werden. Sie wird daher im Bescheid gesondert aufgeführt.
Wir benötigen für die Ausbildung Praxisanleiter. Wer zahlt deren Weiterbildung?
Kosten, die für die Erlangung der Ausbildungseignung eines Betriebes entstanden sind oder entstehen, sind von den Betreibern der jeweiligen Einrichtung zu tragen und nicht aus dem Umlageverfahren erstattungsfähig.
Kann ich gegen den Bescheid Widerspruch einlegen?
Sie können gegen den Bescheid innerhalb der darin angegebenen Frist von einem Monat nach Zustellung Widerspruch einlegen. Ein Widerspruch hat allerdings keine aufschiebende Wirkung, so dass alle im Bescheid festgesetzten Ausgleichsbeträge zunächst gezahlt werden müssen.
Was muss ich tun, wenn ein gemeldetes Ausbildungsverhältnis vorzeitig beendet wird?
Sobald Auszubildende nicht mehr in Ihrer Einrichtung tätig sind, ihre Ausbildung z. B. vorzeitig beenden, in eine andere Einrichtung wechseln, pausieren oder Sie uns sonstige Änderungen bezüglich Ihrer Auszubildenden mitteilen möchten, melden Sie sich mit Ihren Benutzerdaten auf unserer Onlineplattform an und ändern Sie die dort gemachten Angaben. Diese Korrekturen werden jeweils bis zu vier […]
Sind Vergütungen für Ausbildungsverhältnisse, die im Rahmen des Programmes WeGebAU der Agentur für Arbeit laufen, aus dem Umlageverfahren erstattungsfähig?
Für eine Erstattung von Ausbildungskosten aus der Ausbildungsumlage ist es zwingend erforderlich, die Ausbildung auf Grundlage eines Ausbildungsvertrages durchzuführen, in dem die Zahlung einer Ausbildungsvergütung vereinbart ist. Es darf neben dem Ausbildungsvertrag auch keinen Arbeitsvertrag geben (s. § 2 Absatz 1 HmbGPA-AUmlVO). Eine Finanzierung im Rahmen des Programms WeGebAU der Agentur für Arbeit hingegen setzt […]
Werden Ausgaben für das Schulgeld aus dem Ausgleichsverfahren erstattet?
Ausgaben für das Schulgeld sind aus der Ausbildungsumlage nicht erstattungsfähig. In § 11 Abs. 3 HmbGPA-AUmlVO werden die vorläufig erstattungsfähigen Aufwendungen abschließend aufgezählt. Es handelt sich dabei um die Bruttovergütungen der Auszubildenden, die darauf entfallenden Arbeitgeber-Sozialversicherungsanteile, Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge und tariflicher Zeitzuschläge und Zulagen. Lehrgangskosten sind von der Erstattung aus der Umlage ausgenommen.