Neue Erhebungsperiode – Datenportal ist geöffnet

Das Online-Portal ist für die neue Erhebungsperiode geöffnet. Ab sofort können Sie die für alle Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser mit Betriebssitz in der Freien und Hansestadt Hamburg vorgeschriebenen Datenmeldungen zur Berechnung des Finanzierungsbedarfes und der Umlagebeträge für den kommenden Finanzierungszeitraum 2025 sowie die vorgesehenen Datenmeldungen zur Abrechnung der Umlagebeträge für das abgelaufenen Kalenderjahr 2023 vornehmen. Ausbildende […]

Wird die Richtigkeit der gemeldeten Daten überprüft?

Die gemeldeten Daten werden stichprobenartig und anlassbezogen überprüft. Bitte beachten Sie, dass auch die fehlerhafte Meldung von Daten eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße belegt werden kann.

Warum ist die Einhaltung der Meldefrist so wichtig?

Die Einhaltung der Frist ist deshalb so wichtig, weil die gesamte Berechnung des Umlageverfahrens erst dann beginnen kann, wenn alle Datensätze eingegangen sind. Fehlen Datensätze, so müssen die entsprechenden Daten geschätzt werden, damit mit der Berechnung begonnen werden kann. Eine spätere Korrektur von fehlerhaft gemeldeten Daten kann nicht mehr berücksichtigt werden, da dadurch die gesamte […]

Dürfen auch Einrichtungen refinanzieren, die (noch) nicht am Ausgleichsverfahren teilnehmen?

Nein. Der Zuschlag in Euro je abgerechnetem Leistungspunkt (ambulant) bzw. der Tagessatz (teil- und vollstationär und solitäre Kurzzeitpflege) zur Refinanzierung der Umlagebeträge kann nur erhoben werden, wenn die betreffende Einrichtung am Umlageverfahren teilnimmt und einen Bescheid erhalten hat, in dem sie zur Zahlung eines Umlagebetrages herangezogen wird. Bei Neueröffnungen ist dieses in der Regel im […]

Werden die einzuzahlenden Ausgleichsbeträge refinanziert?

Refinanziert werden die Aufwendungen der Pflegeeinrichtungen über Zuschläge auf die Pflegevergütungen und den Pflegebedürftigen bzw. den Pflegekassen und ggf. dem Sozialhilfeträger in Rechnung gestellt. Im ambulanten Bereich erfolgt dieses durch einen landesweit einheitlichen Zuschlag in Euro je abgerechnetem Leistungspunkt in der monatlichen Pflegerechnung. Bei stationären, teilstationären und Einrichtungen der solitären Kurzzeitpflege wird der einzuzahlende Ausgleichsbetrag […]

Wer bezahlt die Verwaltungskostenpauschale?

Die Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 1,5 % der Ausgleichsmasse ist von den Betreibern der Einrichtungen zu tragen und kann nicht als Aufschlag auf den Pflegesatz oder die Vergütungen der Pflegeleistungen umgelegt, bzw. über diese refinanziert werden. Sie wird daher im Bescheid gesondert aufgeführt.

Kann ich gegen den Bescheid Widerspruch einlegen?

Sie können gegen den Bescheid innerhalb der darin angegebenen Frist von einem Monat nach Zustellung Widerspruch einlegen. Ein Widerspruch hat allerdings keine aufschiebende Wirkung, so dass alle im Bescheid festgesetzten Ausgleichsbeträge zunächst gezahlt werden müssen.