Ich bilde gar nicht aus. Muss ich den Erhebungsbogen trotzdem ausfüllen?
Ja. Die Daten für die Berechnung der Ausbildungsumlage müssen von allen Betrieben an die Ausbildungsumlage übermittelt werden. Da seit Einführung des Ausgleichsverfahrens die Kosten für die Ausbildungsvergütung von Fach- und Assistenzkräften in der Pflege auf alle Einrichtungen der Altenpflege und über diese auf alle Pflegekunden sowie Bewohnerinnen und Bewohner von Altenpflegeeinrichtungen umgelegt werden, müssen an diesem Verfahren […]
Welche betrieblichen Erträge sind nicht meldepflichtig?
Nicht einzubeziehen sind Erträge aus:
Welche betrieblichen Erträge sind meldepflichtig?
Umsatz im Sinne der HmbGPA-AUmlVO sind auch Erstattungen nach § 150 Abs. 2 Satz 1 SGB XI, soweit sie zum Ausgleich von Mindereinnahmen aus der Erbringung der oben aufgeführten Leistungen infolge des Corona Virus SARS-CoV-2 gewährt wurden unabhängig davon, wer Kostenträger ist (auch Sozialhilfe).
Müssen Umsätze, die durch die Versorgung von Pflegekunden in benachbarten Bundesländern generiert werden, in die Meldung der Erträge für die Ausbildungsumlage einbezogen werden?
Aus den Regelungen der HmbGPA-AUmlVO folgt, dass alle Einrichtungen mit Betriebssitz in Hamburg, für die mit den Landesverbänden der Pflegekassen in Hamburg ein Versorgungsvertrag besteht, am Ausgleichsverfahren teilnehmen müssen. Eine Differenzierung nach dem Ort, an dem die Leistung tatsächlich erbracht und der Umsatz generiert wurde, ist nicht vorgesehen und beabsichtigt. In der Folge sind die […]
Sind bei der Ermittlung der betrieblichen Erträge für ambulante Einrichtungen die Erlöse aus externen Beratungseinsätzen nach § 37 (3) SGB XI einzubeziehen?
Nein. Erträge aus Beratungseinsätzen nach § 37 (3) sind nicht in die Meldung einzubeziehen. Auf die Abrechnung dieser Leistungen darf dementsprechend auch kein Zuschlag in Euro je abgerechnetem Leistungspunkt zur Refinanzierung der Ausgleichsbeträge erfolgen.
Ist die Angabe der Bankverbindung zwingend erforderlich?
Die Angabe der Bankverbindung ist nicht zwingend erforderlich, wenn Sie nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen wollen. Ausbildungsbetriebe, die mit einem Erstattungsbetrag aus der Ausgleichsmasse rechnen, sollten Ihre Bankverbindung angeben, da die Abteilung Ausbildungsumlage anderenfalls keine Überweisung des Erstattungsbetrages vornehmen kann.
Werden die auf den Erhebungsbögen gemachten Angaben überprüft?
Ja. Gemäß § 5 Abs. 7 HmbGPA-AUmlVO kann die beliehene Stelle Nachweise zu den gemeldeten bzw. zu meldenden Daten anfordern. Die Betreiber der Einrichtungen sind verpflichtet, diese Nachweise vorzulegen. Werden Nachweise nicht vorgelegt, ist der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit gemäß § 17 HmbGPA-AUmlVO erfüllt.
Muss ich auch zunächst einzahlen, wenn mein Betrieb Geld aus der Ausgleichsmasse erstattet bekommt?
Die Umlagebeträge sind von allen Einrichtungen zu den im Umlagebescheid festgesetzten Terminen jeweils zum 31.01., 30.04., 31.07. und 31.10. eines jeden Jahres zu zahlen.
Was passiert, wenn festgesetzte Ausgleichsbeträge nicht fristgerecht gezahlt werden?
Nach erfolglosem Mahnverfahren wird die Finanzbehörde – Kasse Hamburg mit der Beitreibung von offenen Forderungen beauftragt. Diese ist unter anderem dazu berechtigt, für die Beitreibung auch Kontopfändungen vorzunehmen.
Droht die Verhängung von Bußgeldern?
In § 17 HmbGPA-AUmlVO sind die Ordnungswidrigkeiten geregelt. Hier ist festgelegt, dass im Falle von vorsätzlich oder fahrlässig gar nicht, nicht vollständig, nicht rechtzeitig oder fehlerhaft gemeldeten Daten eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Ebenso ist dieses der Fall, wenn Nachweise, die von der beliehenen Stelle angefordert wurden, nicht beigebracht werden. Diese Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße von […]