Ich bilde gar nicht aus. Muss ich den Erhebungsbogen trotzdem ausfüllen?

Ja. Die Daten für die Berechnung der Ausbildungsumlage müssen von allen Betrieben an die Ausbildungsumlage übermittelt werden. Da seit Einführung des Ausgleichsverfahrens die Kosten für die Ausbildungsvergütung von Fach- und Assistenzkräften in der Pflege auf alle Einrichtungen der Altenpflege und über diese auf alle Pflegekunden sowie Bewohnerinnen und Bewohner von Altenpflegeeinrichtungen umgelegt werden, müssen an diesem Verfahren […]

Welche betrieblichen Erträge sind meldepflichtig?

Umsatz im Sinne der HmbGPA-AUmlVO sind auch Erstattungen nach § 150 Abs. 2 Satz 1 SGB XI, soweit sie zum Ausgleich von Mindereinnahmen aus der Erbringung der oben aufgeführten Leistungen infolge des Corona Virus SARS-CoV-2 gewährt wurden unabhängig davon, wer Kostenträger ist (auch Sozialhilfe).

Müssen Umsätze, die durch die Versorgung von Pflegekunden in benachbarten Bundesländern generiert werden, in die Meldung der Erträge für die Ausbildungsumlage einbezogen werden?

Aus den Regelungen der HmbGPA-AUmlVO folgt, dass alle Einrichtungen mit Betriebssitz in Hamburg, für die mit den Landesverbänden der Pflegekassen in Hamburg ein Versorgungsvertrag besteht, am Ausgleichsverfahren teilnehmen müssen. Eine Differenzierung nach dem Ort, an dem die Leistung tatsächlich erbracht und der Umsatz generiert wurde, ist nicht vorgesehen und beabsichtigt. In der Folge sind die […]

Ist die Angabe der Bankverbindung zwingend erforderlich?

Die Angabe der Bankverbindung ist nicht zwingend erforderlich, wenn Sie nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen wollen. Ausbildungsbetriebe, die mit einem Erstattungsbetrag aus der Ausgleichsmasse rechnen, sollten Ihre Bankverbindung angeben, da die Abteilung Ausbildungsumlage anderenfalls keine Überweisung des Erstattungsbetrages vornehmen kann.

Werden die auf den Erhebungsbögen gemachten Angaben überprüft?

Ja. Gemäß § 5 Abs. 7 HmbGPA-AUmlVO kann die beliehene Stelle Nachweise zu den gemeldeten bzw. zu meldenden Daten anfordern. Die Betreiber der Einrichtungen sind verpflichtet, diese Nachweise vorzulegen. Werden Nachweise nicht vorgelegt, ist der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit gemäß § 17 HmbGPA-AUmlVO erfüllt.

Droht die Verhängung von Bußgeldern?

In § 17 HmbGPA-AUmlVO sind die Ordnungswidrigkeiten geregelt. Hier ist festgelegt, dass im Falle von vorsätzlich oder fahrlässig gar nicht, nicht vollständig, nicht rechtzeitig oder fehlerhaft gemeldeten Daten eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Ebenso ist dieses der Fall, wenn Nachweise, die von der beliehenen Stelle angefordert wurden, nicht beigebracht werden. Diese Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße von […]